Widerspruch

Widerspruch
I. Zivilprozessordnung:Förmlicher Rechtsbehelf u.a. gegenüber Mahnbescheid ( Mahnverfahren),  Arrest und  Einstweiliger Verfügung; führt i.d.R. zu mündlicher Verhandlung und Entscheidung durch  Urteil.
II. Öffentliches Recht:1. Begriff: Förmlicher Rechtsbehelf, mit dem in der  Verwaltungsgerichtsbarkeit das regelmäßig der  Anfechtungsklage und der  Verpflichtungsklage vorausgehende Vorverfahren eingeleitet wird (§§ 68 ff. VwGO).
- 2. Der W. ist binnen einem Monat seit Bekanntgabe eines  Verwaltungsaktes (oder der Ablehnung) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
- 3. Der W. hat aufschiebende Wirkung, ausgenommen: a) Bei Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten; b) unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen der Polizeivollzugsbeamten; c) wenn es durch Bundesgesetz vorgeschrieben ist; d) wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde besonders angeordnet wird. In diesen Fällen kann nach Einlegung des W. die Vollziehung von der Widerspruchsbehörde oder dem Gericht der Hauptsache ausgesetzt werden.
- 4. Die Behörde kann dem W. abhelfen, andernfalls ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erlässt die nächsthöhere Behörde; wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat; in Selbstverwaltungsangelegenheiten die Selbstverwaltungsbehörde.
- 5. Durch  Landesrecht kann bestimmt werden, dass Ausschüsse oder Beiräte an die Stelle der Widerspruchsbehörde treten.
- 6. Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen und mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
- 7. Bei erfolgreichem W. sind von der  Behörde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten (§ 80 VwVfG).
III. Registerrecht:1. Befugnis, gewisse Eintragungen im Handelsregister zu verhindern. W. gegen bevorstehende Eintragung in das Handelsregister kann erheben, wer eine rechtskräftige oder vollstreckbare Entscheidung des Prozessgerichtes erwirkt hat, in welcher die Vornahme der Eintragung für unzulässig erklärt ist, z.B. wegen  Verwechslungsgefahr (§ 16 II HGB). Ist trotz W. eingetragen:  Beschwerde nach § 20 FGG.
- Die  Löschung einer Eintragung kann durch verspäteten W. nicht verlangt werden.
- 2. Vorläufige Eintragungen im  Grundbuch zur Sicherung der künftigen Durchsetzung des  Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 899 BGB). Der W., zumeist aufgrund  einstweiliger Verfügung, räumt bei unrichtiger Eintragung den  öffentlichen Glauben aus und verhindert den  gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten.
IV. Mietrecht: Mieterschutz.
V. Markenrecht:Nach Eintragung einer  Marke besteht für die Inhaber von Marken oder Markenanmeldungen die Möglichkeit, ihre älteren Rechte an Marken oder Markenanmeldungen durch den auf drei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung befristeten W. geltend zu machen (§ 9 I, II, § 10 MarkenG) oder ihre Rechte gegenüber einer  Agentenmarke zu wahren. Der Anmelder kann die Nichtbenutzung der Widerspruchsmarke einwenden (§ 43 MarkenG) und seinerseits gegen den Widersprechenden  Eintragungsbewilligungsklage erheben (§ 44 MarkenG). W. kann auch gegen Schutzgewährung für  IR-Marken eingelegt werden (§§ 114, 124 MarkenG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Widerspruch — Contradiction, die Setzung von Begriffen oder Urtheilen, die sich gegenseitig aufheben; die Verneinung einer von einem andern aufgestellten Behauptung …   Herders Conversations-Lexikon

  • Widerspruch — ↑Antinomie, ↑Kontradiktion, ↑Opposition, ↑Protest, ↑Repugnanz …   Das große Fremdwörterbuch

  • Widerspruch — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Protest Bsp.: • Sie akzeptierten die neuen Richtlinien nur unter Protest …   Deutsch Wörterbuch

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  • Widerspruch — Wi̲·der·spruch der; 1 nur Sg; das Aussprechen einer entgegengesetzten Meinung ≈ Widerrede <keinen Widerspruch dulden; auf Widerspruch stoßen; zum Widerspruch reizen> 2 ≈ Gegensatz <etwas ist voller Widersprüche; etwas befindet sich im… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Widerspruch — der Widerspruch (Grundstufe) eine gegenteilige Meinung Synonym: Widerrede Beispiele: Wir sind bei ihnen auf harten Widerspruch gestoßen. Er duldet keinen Widerspruch. der Widerspruch, ü e (Aufbaustufe) etw., das mit etw. nicht übereinstimmt und… …   Extremes Deutsch

  • Widerspruch — 1. Aber, Einspruch, Einwand, Einwendung, Gegenrede, Protest, Widerrede, Widerwort. 2. Gegensatz, Gegensätzlichkeit, Unvereinbarkeit, Widersprüchlichkeit; (bildungsspr.): Diskrepanz, Inkonsequenz; (bes. Logik): Inkonsistenz; (Philos.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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